Rechtlicher Status
Die Asiatische Hornisse ist nach der EU-Verordnung (EU-VO) 1143/2014 eine invasive gebietsfremde Art. In Deutschland unterliegt die Asiatische Hornisse einer Früherkennung gemäß Art. 16 EU-VO 1143/2014, weshalb ihre Vorkommen in der frühen Phase der Invasion sofort beseitigt werden müssen.
Die asiatische Hornisse ist zunächst einmal nicht gefährlicher als unsere heimischen Bienen, Wespen, Hornissen und Hummeln.
Sie ist etwas kleiner als unsere heimische Hornisse (Vespa crabro). Die Arbeiterinnen der Asiatischen Hornisse sind 1,7 bis 2,4 cm groß, Königinnen können auch bis zu 3 cm groß werden.
Zu erkennen ist die Asiatische Hornisse an ihrer schwarzen Grundfärbung: Die Brust ist schwarz, der Hinterleib dunkel mit wenigen gelben Binden. Die Beine sind schwarz-gelb gefärbt.
Die Asiatische Hornisse baut zwei Nester. Das im Frühjahr von der Königin gebaute, etwa Handballen große Gründungsnest (Primärnest) hängt meist in Schuppen, Sträuchern oder Hecken, teils in Bodennähe.
Die Filialnester (Sekundärnest) werden dann im Sommer gebaut und befinden sich meist in mehr als zehn Metern Höhe, freihängend in Bäumen. Die Einfluglöcher befindet sich seitlich am Nest. Die Nester können bis zu einem Meter im Durchmesser erreichen.
Die Asiatische Hornisse ist eine aus Südostasien stammende Art, die sich seit 2014 auch in Nordrhein - Westfalen stark ausbreitet.
Sie wurde nachweislich im Jahre 2004 auf dem Seeweg aus Nordchina nach Südfrankreich eingeschleppt und breitete sich dann über Nordspanien, Portugal, Italien, Belgien, den Niederlanden und England auch nach Deutschland aus. 2014 wurde das erste Nest in Waghäusl (Baden-Württemberg) gefunden.
Nester und Sichtungen der Asiatischen Hornisse sind meldepflichtig !
Ihre Meldung hilft, einen guten Überblick über die Verbreitung und Ausbreitung der Asiatischen Hornisse zu bekommen. Wenn möglich werden Maßnahmen zur Beseitigung eingeleitet.
Je aktueller die Meldungen sind, umso eher können Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden. Aber auch ältere Daten liefern wertvolle Hinweise zur Ausbreitung der Art.
Falls ein Nest gefunden wird, liegt die Zuständigkeit bei den unteren Naturschutzbehörden. Wie und durch wen gefundene Nester entfernt werden ist dann im Einzelfall durch die Behörde zu entscheiden und zu beauftragen. Eine aktive Bekämpfung der Asiatischen Hornisse fällt somit nicht in die Zuständigkeit der Imkerschaft.
Für die Bearbeitung der Meldung ist der genaue Fundort, das Funddatum und ein Bildnachweis wesentlich, um eine Verwechselung mit anderen Arten auszuschließen. Außerdem ist es sehr hilfreich, wenn man bei Fragen mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann. Bitte geben Sie deshalb Ihre E-Mail-Adresse an.
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken.
Sollten sie Probleme mit ihrer Meldung haben oder sind sich nicht sicher ob es sich um die Asiatische Hornisse handelt, können sie sich selbstverständlich auch an uns wenden.
info@imkerverein-borken-heiden.de
!!! Noch ein wichtiger Hinweis !!!
Bitte versuchen sie auf keinen Fall ein Nest, egal ob Primär - oder Sekundärnest selbst zu entfernen.
Sie gefährden dadurch sich und andere.
Eine interessante Seite zum Thema ist das Projekt Velutina
Bislang konnten 2024 im Bereich Borken - Heiden -7- Nester gefunden und entfernt werden.
© Bild & Text Imkerverein Borken Heiden 2024 - Alle Rechte vorbehalten.
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